Andererseits soll es aber auch angeblich in bestimmten technischen Details lockerer werden, in einem Forum hab ich dazu gefunden:
Diese Hürde aber einmal genommen, wird es im Gegenzug aber auch um einiges wohlwollender:
z. B. Motorenumbauten innerhalb des Herstellers aus zeitgleichen Baureihen, werden einfacher abgesegnet. Und zeitgenößische Umbauten mit entsprechenden Teilen werden weniger kritisch beäugt, da die "Jahrzehntklausel" entfällt (Umbauten im ersten Jahrzehnt ab EZ, bzw. deren Möglichkeit dazu).
Das heisst jetzt praktisch, dass auch die S14 Motoren eintragungsfähig werden? Bisher war es ja so, dass so ein Motorumbau um H-Kennzeichenfähig zu sein, schon mindestens 20Jahre im Fahrzeug verbaut sein muss, das fällt nun quasi weg wenn ich das richtig verstehe?
Das wär wohl für einige Leute ein Grund zum feiern.
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